• Bei einem verqualmten Treppenraum

Wohnungstür unbedingt geschlossen halten, Feuerwehr in der Wohnung erwarten und sich am Fenster oder Balkon bemerkbar machen.

  • Feuerwehr alarmieren

Telefonruf 112

  • Fenster und Türen

zum Brandraum geschlossen halten, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern.

  • Angehörige und Mitbewohner warnen

Hilfebedürftige und sich selbst in Sicherheit bringen.

  • Keine Aufzüge benutzen

Aufzüge können bei einem Brand zur tödlichen Falle werden.

  • Feuerwehr erwarten

Zugänge zeigen und gegebenenfalls Schlüssel bereithalten.

  • Den Brand bekämpfen

sollten Sie nur dann, wenn Sie sich nicht selbst in Gefahr begeben.

 

Besondere Hinweise für behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind eine Treppe zu benutzen:

Für die Ortsfeuerwehr Lockstedter Lager ist der Grundsatz “Menschenrettung vor Brandbekämpfung“ die oberste Maxime. Besondere Rettungsmaßnahmen für mobilitätsbehinderte Menschen sind dabei nicht vorgesehen. Es herrscht der Gleichheitsgrundsatz, weil mobilitätsbehinderte Menschen im Brandfall der gleichen Gefährdung an Leben und Gesundheit ausgesetzt sind wie nicht behinderte Menschen. Vor Ort entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr, welche Rettungsmaßnahmen erforderlich sind.

Brennt es in der Wohnung, soll sich der mobilitätsbehinderte Mensch so weit wie möglich vom Gefahrenbereich in Richtung Treppenraum begeben und ggf. auf dem Treppenpodest Hilfe erwarten. Die Wohnungstür ist dabei zu schließen, der Schlüssel der Feuerwehr zu übergeben.

Brennt es außerhalb der Wohnung und der Treppenraum ist nicht benutzbar, so soll der mobilitätsbehinderte (wie der nicht behinderte) Mensch in der Wohnung bleiben und sich an einem Fenster bemerkbar machen mit dem Hinweis auf seine Behinderung.